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Informationen zu Beginn
Das Vorgespräch - die Anamnese
Krankenhäuser und Rehakliniken in Deutschland
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Wenn Sie operiert werden
Alles, was für Ihre Operation notwendig sein wird, erfahren Sie rechtzeitig und ausführlich von Ihrer behandelnden Ärztin oder dem Arzt und den Pflegekräften.
Welche Vorbereitungen für Ihre Operation notwendig sind, hängt ganz von der Art des Eingriffs ab. Es kann sein, daß Sie an einer Körperstelle rasiert werden müssen oder daß Sie am Abend zuvor einen Einlauf bekommen. Da die einzelnen Maßnahmen sehr unterschiedlich sein können, gehen wir an dieser Stelle nicht weiter darauf ein. Alles, was für Ihre Operation notwendig sein wird, erfahren Sie rechtzeitig und ausführlich von Ihrer behandelnden Ärztin oder dem Arzt und den Pflegekräften. Fragen Sie nach, wenn Ihnen der Ablauf der Behandlung nicht verständlich ist.
Narkose
Für die Narkose sind eigens ausgebildete Narkoseärzte, die Anästhesisten, zuständig. Manchmal reicht es aus, daß nur gezielt etwa ein Arm oder die Beine betäubt werden. In anderen Fällen kann - übrigens unabhängig von der Schwere der Erkrankung eine rückenmarksnahe Betäubung das Operationsgebiet unempfindlich machen. In vielen Fällen aber ist eine "Vollnarkose" nötig. Viele Patienten fürchten sich davor, weil sie die Angst haben, nach der Operation nicht mehr aufzuwachen. Die Narkoseverfahren sind heute sehr viel schonender als früher. Eine Mischung aus Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel hat sich als weit verträglicher erwiesen als die hochdosierten Schlafmittel früherer Zeit. Besprechen Sie den Ablauf Ihrer Narkose mit der Anästhesistin oder dem Anästhesisten und sprechen Sie Ihre Befürchtungen an. Wenn Sie genau über den Vorgang informiert sind, wird es Ihnen leichter fallen, sich der Erfahrung dieser Spezialisten zu überlassen.
Aufklärungspflicht
Die behandelnden Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet. Als Patient haben Sie Anspruch darauf, daß der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Mögtichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet. Die Chancen und Risiken einer Operation müssen Ihnen die Ärzte ausführlich erklären. Dazu gehört die genaue Einschätzung Ihrer Krankheit, der Hinweis auf eine möglicherweise alternative Behandlungsmethode und die späteren Heilungsaussichten. Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin, besonders vor einer anstehenden Operation. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Operation und Narkose geben und die Einverständnis-Erklärung unterschreiben.
Datenschutz und Akteneinsicht
Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt. Ohne Ihre Erlaubnis werden sie nicht weitergegeben. Zudem unterliegen sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch das Pflegepersonal und die anderen Mitarbeiter des Krankenhauses der Schweigepflicht. Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation werden geheim gehalten. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die Krankenunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Sie haben die Möglichkeit, Einblick in diese Aufzeichnungen zu nehmen und z.B. die erstellten Befunde auf eigene Kosten kopieren zu lassen.
©1997 LOGismOS, Köln
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