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Richtig versichert?
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf privatversichertes Niveau anheben und somit bessere Leistungen genießen.
Ambulant wird beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus erstattet und Sie erhalten die Möglichkeit, den Arzt und das Krankenhaus frei zu wählen. Bei stationären Aufenthalten wird durch die Krankenzusatzversicherung die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon finanziert. Die Kosten von Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen werden Ihnen je nach Tarif bis zu 35 % erstattet.
Demnach ist die private Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Möglichkeit eine leistungsstarke Behandlung zu garantieren.
Wer kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen?
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, durch eine private Krankenzusatzversicherung die Versorgung im Krankheitsfall aufzuwerten und alternative Heilmethoden zu nutzen. Ehepartner und Kinder müssen separat versichert werden, können dadurch aber individuelle Verträge mit unterschiedlichen Inhalten abschließen.
Welche Leistungen lassen sich durch Ergänzungstarife mitversichern?
Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen
Die Aufwendungen für umfangreiche Zahnbehandlungen, -reparaturen und Ersetzung von Zähnen werden durch prozentual festgelegte Beträge gemindert.
Für beispielsweise:
werden bis zu 35 % erstattet.
Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer
Der einheitliche Pflegesatz für gesetzlich versicherte Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Durch die private Zusatzversicherung werden die Zuschläge der Krankenhäuser erstattet.
Chefarztbehandlung im Krankenhaus
In stationären Zusatztarifen für 1- oder 2-Bett-Zimmer ist die Chefarztbehandlung im Krankenhaus enthalten. Einige Gesellschaften leisten dabei bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen, andere darüber hinaus.
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Durch den Ergänzungstarif der privaten Zusatzversicherung werden Heilpraktikerleistungen übernommen und dem Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen) erspart.
Sehhilfen
Erstattungsfähig sind die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) und Kontaktlinsen.
Heilmittel
Kosten für Medikamente, Verbände, Stützen sowie Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z.B. Bäder, Bestrahlungen, Massagen und Krankengymnastik werden durch die private Ergänzungsversicherung beglichen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Auslandsreisen, die nicht zum Zwecke einer Heilbehandlung angetreten werden, ersetzt die private Zusatzversicherung Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Kosten für den Rücktransport werden nicht übernommen.
Krankentagegeld
Angestellte erhalten vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung und sollten deshalb Ihr Einkommen ab der siebten Woche absichern um die mögliche Einkommenslücke zu schließen.
Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag im Krankenhaus wird eine festgelegte Summe ausgezahlt, die je nach Wunsch zur Begleichung der Kosten für Fernseher, Telefonanschluss oder eine Haushaltshilfe genutzt werden kann.
Wie ist das mit dem Krankenhaustagegeld?
Die Krankenhaustagegeldversicherung sieht "Extra-Bargeld" bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung vor. Die Leistungen werden, im Gegensatz zu der Krankheitskostenversicherung, ohne Kostennachweis gezahlt – also auch aufgrund einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer und den Grund der Behandlung (Diagnose).
Mit der Krankenhaustagegeldversicherung lassen sich Kosten abdecken, die bei einem Krankenhausaufenthalt im persönlichen Bereich zusätzlich entstehen. Zum Beispiel:
usw... Ein weiterer wichtiger Grund für eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ist das
- d.h. Vater oder Mutter "wohnt" während der stationären Behandlung ihres Kleinkindes (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) im Krankenhaus. Bei dieser Mitaufnahme der Begleitperson/Bezugsperson berechnet das Krankenhaus eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Auch diese Aufwendungen lassen sich durch die Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken.
Ist die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig, sind die einschlägigen Kosten bereits mit der Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten. In diesem Falle wird vom Krankenhaus keine gesonderte Tagespauschale berechnet. |